
Laut Gesetz ist jedes Unternehmen, das über unterirdische Kabel oder Rohre auf öffentlichen Grundstücken verfügt, z. B. Glasfaserverbindungen zwischen zwei Gebäuden, ein Netzbetreiber. Das bedeutet, dass diese Unternehmen verpflichtet sind, ihre unterirdische Infrastruktur den Grundbesitzern über das Grundbuchamt zur Verfügung zu stellen. Das Grundbuchamt sammelt und verwaltet alle unterirdischen Infrastrukturdaten der Netzbetreiber. Wenn ein Bodenbetreiber eine Ausgrabung in einem bestimmten Gebiet meldet, werden die relevanten Daten aller beteiligten Netzbetreiber an den Bodenbetreiber weitergegeben.
Größere Netzbetreiber wie Liander, Enexis oder Stedin stellen die Verbindung zum Grundbuchamt sicher und stellen ihre Daten selbst zur Verfügung. Es gibt jedoch auch Unternehmen, die nicht wissen, wie das zu regeln ist, oder die es vorziehen, es auszulagern. An dieser Stelle kommt Siers Infraconsult ins Spiel.
Wir entlasten Unternehmen im Rahmen des WIBON (Information Exchange Act on Overground and Underground Nets and Networks), indem wir uns um den gesamten Prozess kümmern. Wir erhalten die digitalen Daten von diesen Unternehmen oder stellen sicher, dass die Daten gesammelt werden. Diese Daten konvertieren wir dann in eine Datenbankdatei, die den vom Grundbuchamt geforderten Spezifikationen entspricht.
Siers Infraconsult veranlasst den Netzbetreiber, sich beim Grundbuchamt zu registrieren, testet den Kommunikationsserver und stellt sicher, dass die gesamte unterirdische Infrastruktur von diesem Moment an den Landrührern zur Verfügung steht, die in der Nähe des Netzes graben. Dieses Verfahren verhindert Bauschäden und Netzausfälle und gewährleistet so die Sicherheit und Kontinuität der Infrastruktur.
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